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Wir begleiten Sie bei allen Leistungsphasen nach HOAI

HOAI: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 Die HOAI regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen mit Sitz im Inland. Nachstehend sind wegen der besseren Übersichtlichkeit nur die sog. Grundleistungen aufgelistet. Den vollständigen Text einschließlich der "besonderen Leistungen" finden Sie unter HOAI 2013 Volltext.

Die Grundlagenermittlung ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die erste von neun Leistungsphasen. Hier wird die Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder des Bedarfs des Auftraggebers geklärt. Zu den Basisleistungen gehören ebenfalls eine Ortsbesichtigung, eine Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf sowie die Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Die Vorplanung wird auch als Projekt- und Planungsvorbereitung bezeichnet. Sie umfasst im Wesentlichen die folgenden Grundleistungen:

  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs

Die Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) beinhaltet

  • Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen.
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Objektbeschreibung
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • Fortschreiben des Terminplans

Standardleistungen der Genehmigungsplanung sind

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Einreichen dieser Vorlagen
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

In der Phase der Ausführungsplanung werden auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) erarbeitet. In diese Phase gehören auch

  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung  aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20
    bis 1:1
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Folgende Leistungen fallen in die Phase 6, der Vorbereitung der Vergabe:

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Mitwirkung bei der Vergabe bedeutet konkret:

  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • Führen von Bietergesprächen
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom  Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung

Mit der Objektüberwachung, auch Bauüberwachung, sind die folgenden Grundleistungen verknüpft:

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans
  • Dokumentation des Bauablaufs
  • gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Die letzte der neun Leistungsphasen, die sogenannte Objektbetreuung, beinhaltet eine fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel (längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung) einschließlich notwendiger Begehungen. Sie umfasst auch eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.

WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

Begutachtung
(Schäden, Verkauf etc.)

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